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Verkehrspsychologische Praxis - München


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Sperrfristverkürzung

Es gibt die Möglichkeit, die Dauer der Führerscheinsperre zu verkürzen. Dazu müssen Sie grundlegende Veränderungen in Einstellung und Verhalten nachweisen können. Diese Bedingung ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an unseren verkehrstherapeutischen Maßnahmen erfüllt.

Nehmen Sie erfolgreich an unseren Maßnahmen bereits vor der gerichtlichen Entscheidung teil, dann wird i.d.R. das Urteil dadurch bereits günstig beeinflusst.

Es ist in jedem Fall sinnvoll, wenn Sie sich so schnell wie möglich nach dem Vorfall mit uns in Verbindung setzen.

Lernen Sie unser Team kennen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf


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Verkehrspsychologische Praxis - München und Freising

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Lindwurmstr. 92 Heiliggeistgasse 14
80337 München 85354 Freising
 
Tel.   0 89 - 76 32 80 Tel.   0 81 61 - 4 05 00 12
Fax   0 89 - 72 05 98 06    Fax   0 81 61 - 4 05 00 13

Dipl.-Psych. Birgit Scheucher 1,2
Dipl.-Psych. Christa Eggerdinger 1,2,3
Dipl.-Psych. Erik Pfeiff (in Kooperation) 1,3

1 Fachpsychologe für Verkehrspsychologie
2 Amtlich anerkannter Verkehrspsychologischer Berater (§ 4, Abs. 9 StVG und § 71 FeV)
3 Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für verkehrspsychologische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen



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Beratung


Alkohol
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Straftaten
Drogen
Sperrfristverkürzung
Alkoholprävention
Zusatzangebote
 

Mitglieder im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen:

Dipl.-Psych.
Birgit Scheucher

Dipl.-Psych.
Christa Eggerdinger

Dipl.-Psych.
Erik Pfeiff (in Kooperation)


Mitglied im
Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen:

Dipl.-Psych.
Christa Eggerdinger