
Sperrfristverkürzung
Sperrfristverkürzung nach § 69a StGB
Sie wurden verurteilt zu einer langen Führerscheinsperre z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt.
Da für Sie der Führerschein eventuell beruflich sehr wichtig ist, möchten Sie versuchen, die Sperre von z.B. 14 auf 12 Monate zu verkürzen.
Dazu müssen Sie Maßnahmen der Besserung nachweisen. Sie müssen zeigen, dass Sie was verändert und gelernt haben. Dies kann z.B. eine erfolgreiche Teilnahme an einer Verkehrstherapie bei mir sein in Verbindung mit Abstinenznachweisen.
Dies reichen Sie (oder Ihre Anwältin, Ihr Anwalt) dann bei Gericht ein und beantragen eine Verkürzung der Sperrfrist. Das Gericht entscheidet dann, ob in Ihrem Fall die Strafe verkürzt wird.
Diese Maßnahmen können auch vor der gerichtlichen Entscheidung durchgeführt und bei Gericht vorgelegt werden. Damit kann in vielen Fällen das Urteil günstig beeinflusst werden.
Die Erfolgschancen sollten Sie auf jeden Fall auch mit Ihrem Rechtsbeistand abklären.
Wann sollten Sie Kontakt mit mir aufnehmen?
Wenn Sie eine erheblliche Sperre befürchten müssen, und frühzeitig Ihre Bemühungen und Einsicht dem Gericht zeigen möchten.
Wenn Sie zu einer erheblichen Strafe verurteilt wurden, und diese verkürzen möchten.